Wir erledigen Ihre Buchhaltung im Rahmen
des
§ 6.4 Steuerberatungsgesetzes.
Das bedeutet, dass wir die Kontierung und Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle,
die laufenden Lohnabrechnungen und die Lohnsteueranmeldung übernehmen. Neben der Kontierung und Erfassung ist die Analyse Ihres Zahlenwerkes sehr wichtig. Erst wenn Sie verstehen, was sich hinter Ihren Zahlen verbirgt,
können Sie die Zahlen als Entscheidungs-grundlage nutzen. |